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   BFH, 25.07.1968 - V B 8/68   

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https://dejure.org/1968,1575
BFH, 25.07.1968 - V B 8/68 (https://dejure.org/1968,1575)
BFH, Entscheidung vom 25.07.1968 - V B 8/68 (https://dejure.org/1968,1575)
BFH, Entscheidung vom 25. Juli 1968 - V B 8/68 (https://dejure.org/1968,1575)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Keine fristgerechte Vorlage einer Vollmacht trotz deren Besitz durch den Bevollmächtigten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 92, 551
  • BStBl II 1968, 660
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 10.11.1966 - V R 46/66

    Zulässigkeit einer Revision ohne Vorlegen einer Vollmacht

    Auszug aus BFH, 25.07.1968 - V B 8/68
    Für die Frage, ob eine Abweichung von dem Beschluß V R 46/66 vom 10. November 1966 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 87 S. 1, BStBl III 1967, 5) vorliegt, ist es ohne Bedeutung, ob der Bevollmächtigte die Vollmacht innerhalb der ihm gesetzten Frist nicht vorlegt, obwohl er sie besitzt, oder ob er sie nicht vorlegen kann, weil ihm eine Vollmacht nicht erteilt ist.

    Zusammenfassung: Für die Frage, ob eine Abweichung von dem Beschluß V R 46/66 vom 10. November 1966 (BFH 87, 1, BStBl III 1967, 5) vorliegt, ist es ohne Bedeutung, ob der Bevollmächtigte die Vollmacht innerhalb der ihm gesetzten Frist nicht vorlegt, obwohl er sie besitzt, oder ob er sie nicht vorlegen kann, weil ihm eine Vollmacht nicht erteilt ist.

    Außerdem wurden die Kosten der Klage gemäß § 137 FGO in Verbindung mit dem Beschluß des Bundesfinanzhofs (BFH) V R 46/66 vom 10. November 1966 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 87 S. 1 - BFH 87, 1 -, BStBl III 1967, 5) dem Bevollmächtigten auferlegt.

    Es liege insofern auch eine Abweichung von dem Beschluß V R 46/66 vom 10. November 1966, a.a.O., vor.

    Für den Fall aber, daß eine Vollmacht nicht vorgelegt werden kann, weil eine solche nicht erteilt ist, hat der Senat in dem Beschluß V R 46/66 vom 10. November 1966, a.a.O., bereits ausgesprochen, es fehle an einer Prozeßvoraussetzung.

    Entgegen der Auffassung des Steuerpflichtigen liegt auch keine Abweichung von dem Beschluß V R 46/66 vom 10. November 1966, a.a.O., vor.

    Eine Abweichung im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO wäre nur gegeben, wenn das FG von Rechtsgrundsätzen ausgegangen wäre, die den in der BFH-Entscheidung V R 46/66 vom 10. November 1966, a.a.O., aufgestellten widersprechen.

  • BFH, 18.01.1968 - V B 45/67

    Rechtssache - Grundsätzliche Bedeutung - Beschwerdeführer - Verletzung

    Auszug aus BFH, 25.07.1968 - V B 8/68
    Eine solche hätte sie nur dann, wenn sie eine höchstrichterlich bisher noch nicht geklärte Rechtsfrage von allgemeiner Bedeutung aufwerfen würde (BFH-Beschluß V B 45/67 vom 18. Januar 1968, BFH 90, 369, BStBl II 1968, 98).
  • BFH, 11.12.1979 - VII B 48/76

    Vollmachtloser Vertreter - Kostenentscheidung - Verfahrenskosten

    Die Kosten des Verfahrens legte es dem Prozeßbevollmächtigten als Vertreter ohne Vertretungsmacht auf, weil er die erfolglose Prozeßführung veranlaßt habe (Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. November 1966 V R 46/66, BFHE 87, 1, BStBl III 1967, 5, und vom 19. April 1968 III B 85/67, BFHE 92, 173, BStBl II 1968, 473, sowie vom 25. Juli 1968 V B 8/68, BFHE 92, 551, BStBl II 1968, 660).
  • BFH, 01.04.1971 - IV R 208/69

    Nichtvorlage einer Prozeßvollmacht - Abweisende Vorentscheidung -

    Hierbei macht es keinen Unterschied, ob die Vollmacht nicht vorgelegt wurde, obwohl diese vorhanden war, oder ob sie nicht vorgelegt wurde, weil sie nicht erteilt war (Beschluß des BFH V B 8/68 vom 25. Juli 1968, BFH 92, 551, BStBl II 1968, 660; vgl. auch § 89 Abs. 1 ZPO in Verbindung mit § 155 FGO, Rosenberg-Schwab, Zivilprozeßrecht, 10. Aufl., S. 254).
  • FG Sachsen-Anhalt, 10.12.2008 - 3 K 1712/04

    Zulässigkeit einer im Namen eines nicht existenten Rechtsträgers erhobenen Klage

    Die Kosten des Verfahrens sind dem vollmachtlosen, aber als bevollmächtigt auftretenden Dipl. Betriebswirt ... aufzuerlegen, weil dieser die erfolglose Prozessführung veranlasst hat (BFH-Beschlüsse vom 10. November 1966 V R 46/66, BStBl III 1967, 5, und vom 25. Juli 1968 V B 8/68, BStBl II 1968, 660).
  • BFH, 02.05.1969 - III R 123/68

    Prozeßvollmacht - Fristsetzung - Revision - Wiedereinsetzung in vorigen Stand -

    Damit fehlte es im Revisionsverfahren an einer Prozeßvoraussetzung, so daß die Revision, ohne auf die Frage der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sowie auf die weiteren Verfahrens- und materiellrechtlichen Fragen des Streitfalls eingehen zu können, als unzulässig zu verwerfen war (vgl. auch BFH-Beschlüsse V R 46/66 vom 10. November 1966, BFH 87, 1, BStBl III 1967, 5; V B 8/68 vom 25. Juli 1968, BFH 92, 551, BStBl II 1968, 660).
  • FG Sachsen-Anhalt, 30.09.2016 - 6 K 734/16

    Nachweis der Bevollmächtigung vor der Gewährung von Akteneinsicht

    Es genügt deshalb nicht, dass der Bevollmächtigte im Besitz der Vollmacht ist, sie aber nicht zu den Gerichtsakten gibt (BFH Beschluss vom 25. Juli 1968 V B 8/68, BFHE 92, 551, BStBl II 1968, 660).
  • BFH, 10.08.1976 - VII R 95/75

    Einspruchsverfahren - Vollmachtserteilung - Wille des Vollmachtgebers - Erhebung

    Das ergibt sich aus § 62 Abs. 3 Sätze 1 und 2 FGO, wonach die Vollmacht schriftlich zu erteilen ist und nachgereicht werden kann (vgl. Beschluß des BFH vom 25. Juli 1968 V B 8/68, BFHE 92, 551, BStBl II 1968, 660, und BFH-Urteil vom 1. April 1971 IV R 208/69, BFHE 102, 442, BStBl II 1971, 689).
  • BFH, 05.12.1968 - IV 204/65

    Revisionsgericht - Nichterhebung von Gerichtskosten - Zuständigkeit - Hauptsache

    Hätte die Steuerpflichtige auf das Schreiben des Senats vom 9. November 1965 ausdrücklich erklärt, daß sie die Einlegung der Rechtsbeschwerde nicht genehmige, so wäre die Rechtsbeschwerde als unzulässig verworfen worden und die Verfahrenskosten hätte der vollmachtlose Vertreter tragen müssen (vgl. zuletzt BFH-Beschlüsse III B 85/67 vom 19. April 1968, BFH 92, 173, BStBl II 1968, 473; V B 8/68 vom 25. Juli 1968, BFH 92, 551).
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